Das Bürgergeld (ehemals Hartz 4) dient erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Grundsicherung. Es wurde auch im Kreis Viersen zum 1.1.2023 eingeführt und löst die bisherigen Harz 4 Regelungen ab. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Die Regelsätze werden auf bis zu 502 EUR erhöht und sind zukünftig an die Inflationsrate geknüpft.
Das Schonvermögen wird erhöht: Im ersten Jahr auf 40 000 EUR, nach einem Jahr auf 15 000 EUR. Für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Betrag.
Vermögen und Angemessenheit der Wohnung wird erst nach einem Jahr geprüft.
Die Freibeträge für weiteres Einkommen werden erhöht.
Die Sanktionsmöglichkeiten, die erst wegfallen sollten, bleiben weitgehend erhalten.