Das Bürgergeld (ehemals Hartz 4) dient erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Grundsicherung. Es wurde auch im Kreis Viersen zum 1.1.2023 eingeführt und löst die bisherigen Hartz 4 Regelungen ab. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Die Regelbedarfe werden auf bis zu 502 EUR erhöht und sind zukünftig an die Inflationsrate geknüpft.
Das Schonvermögen wird erhöht: Das Schonvermögen beträgt 40.000€ für den Antragsteller und für jede weitere Person 15.000€.
Vermögen und Angemessenheit der Wohnung wird erst nach einem Jahr geprüft.
Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden ab dem 01.07.2023 erhöht.