Was ist das neue Bürgergeld?

Münzen (c) www.pixabay.com
Datum:
Di. 14. März 2023
Von:
Julian Kroll

Das Bürgergeld (ehemals Hartz 4) dient erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Grundsicherung. Es wurde auch im Kreis Viersen zum 1.1.2023 eingeführt und löst die bisherigen Hartz 4 Regelungen ab. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Die Regelbedarfe werden auf bis zu 502 EUR erhöht und sind zukünftig an die Inflationsrate geknüpft.
  • Das Schonvermögen wird erhöht: Das Schonvermögen beträgt 40.000€ für den Antragsteller und für jede weitere Person 15.000€.
  • Vermögen und Angemessenheit der Wohnung wird erst nach einem Jahr geprüft.
  • Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden ab dem 01.07.2023 erhöht.
  • Die Sanktionsmöglichkeiten wurden entschärft.