Prüfen Sie Ihren Wohngeldzuschuss

Die KAB und die Beratungsstelle Arbeit möchten auf den Wohngeldanspruch aufmerksam machen.

Euros (c) Foto von John Vid auf Unsplash
Datum:
Do. 1. Aug. 2024
Von:
Beratungsstelle Arbeit

Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (kurz KAB) und die Beratungsstelle Arbeit (kurz BA) möchte auf den Wohngeldanspruch aufmerksam machen. Ab dem 01.01.2025 wird das Wohngeld durchschnittlich um 15% erhöht.

Für Geringverdiener und Personen mit kleinen Renten bedeutet dies mehr Geld im Monat. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte dies vor wenigen Wochen bekannt gegeben. Das Wohngeld richtet sich nach dem Wohnort und die Zahl der Haushaltsmitglieder und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder. Auch bei Eigentum könnten Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Wer jetzt schon Wohngeld bezieht, muss nichts weiteres tun. Die Erhöhung kommt automatisch und wird durch die zuständige Behörde berechnet. Nur knapp 600.000 der Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, beziehen diese staatliche Unterstützungsleistung. 1,9 Millionen Haushalte in Deutschland hätten Anspruch auf Wohngeld. Neben dem Wohngeld sollten Familien mit Wohngeldanspruch den Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen.

Das Wohngeld lässt sich über einen Onlinerechner der Bundesländer ermitteln. Gerne können Sie einen Beratungstermin in der Beratungsstelle Arbeit in Nettetal, Viersen oder St. Hubert ausmachen. Unter 02162-8171455 oder unter info@alzviersen.de . Nähere Informationen erhalten Sie auch über die Wohngeldstelle der Städte und Gemeinde.