Die Richtlinien der Kosten der Unterkunft (KdU) wurden für den Kreis Viersen zum 01.01.2024 erhöht

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Datum:
Di. 6. Feb. 2024
Von:
Julian Kroll

In Viersen wurde die Bruttokaltmiete für eine alleinstehende Person auf 450€ angepasst. In Kempen und Tönisvorst werden jetzt 470€, in Willich 480€ und in Nettetal und Grefrath 420€ übernommen. In Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal darf die Bruttokaltmiete bei 440€ liegen. 

Ihr könnt euch zur KdU kostenlos beraten lassen. Vereinbart bitte einen Termin unter 02162-8171455 oder unter info@alzviersen.de.