Das Kindergeld wird von 250 auf monatlich 255€ erhöht.
Der Kindersofortzuschlag wird von 20 auf monatlich 25€ erhöht.
Der Kinderzuschlag wird von 292 auf monatlich 297€ erhöht.
Das Wohngeld wurde zum 1.1.25 monatlich um 15% erhöht.
Erhöhung der Minijobgrenze und des Grundfreibetrages für anrechnungsfreien Einkünfte von U-25-jährigen Auszubildenen von 538 auf 556€.
Die Minijobgrenze wurde von 538 auf 556€ erhöht.
Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung auf 682€ pro Monat.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 auf 12,82€.
Erhöhung des Mindestlohns in der Zeitarbeit ab 01.11.2024 auf 14,00€ pro Stunde und ab 01.03.2025 auf 14,53€.
Erhöhung der max. Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate.
Zugangsfiktion nach §37 Abs. 2 SGB X von Bescheiden verlängert sich von 3 auf 4 Tage.
Erhöhung der Kosten für das Deutschlandticket von 49 auf 58€.