Veränderungen für das Jahr 2025

Veränderungen bei vielen Pauschalen

Mensch (c) www.pixabay.com
Datum:
Mo. 13. Jan. 2025
Von:
ALZ Viersen

Das Kindergeld wird von 250 auf monatlich 255€ erhöht.

Der Kindersofortzuschlag wird von 20 auf monatlich 25€ erhöht.

Der Kinderzuschlag wird von 292 auf monatlich 297€ erhöht.

Das Wohngeld wurde zum 1.1.25 monatlich um 15% erhöht.

Erhöhung der Minijobgrenze und des Grundfreibetrages für anrechnungsfreien Einkünfte von U-25-jährigen Auszubildenen von 538 auf 556€.

Die Minijobgrenze wurde von 538 auf 556€ erhöht.

Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung auf 682€ pro Monat.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 auf 12,82€.

Erhöhung des Mindestlohns in der Zeitarbeit ab 01.11.2024 auf 14,00€ pro Stunde und ab 01.03.2025 auf 14,53€.

Erhöhung der max. Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate.

Zugangsfiktion nach §37 Abs. 2 SGB X von Bescheiden verlängert sich von 3 auf 4 Tage.

Erhöhung der Kosten für das Deutschlandticket von 49 auf 58€.