Ukrainische Staatsangehörige, die aus ihrer Heimat fliehen mussten und sich jetzt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, aber auch ukrainische Urlauber, die jetzt nicht zurück in ihre Heimat können, haben ein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen im Bundesgebiet. Voraussetzung ist, dass diese Personen einen biometrischen Reisepass besitzen, ein Visum ist nicht erforderlich.
Während dieser Zeit besteht ein Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt. Diese „Überbrückungsleistung“ umfasst Geld für Essen, Kleidung, Kosten der Unterkunft, medizinische Notversorgung sowie Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Weil diese Situation für alle neu ist, sind von der Regierung noch weitere Regelungen geplant.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Hier finden Sie weitere Informationen in ukrainischer und russischer Sprache:
https://minor-kontor.de/aufenthaltsrechtliche-fragen-fuer-menschen-aus-der-ukraine-in-deutschland/