Kosten für Schulbücher werden vom Jobcenter übernommen

Schulbücher (c) Tim Reckmann  / pixelio.de
Datum:
Fr. 17. Juni 2022
Von:
ALZ Viersen

Das Jobcenter ist nach dem § 21 SGB II verpflichtet die Schulbuchkosten für Kinder von Leistungsbezieher nach SGB II (Arbeitslosengeld II) zu übernehmen.

Dies gilt für Bücher und Lern-/Arbeitshefte mit ISBN Nummer. Die Familien können das Anforderungsschreiben der Schule (Lehrer/Fachlehrer) plus die Quittung dem Jobcenter einreichen und bekommen nach kurzer Zeit den Betrag erstattet