Hygienekonzept der Beratungsstelle Arbeit/ des Arbeitslosenzentrums Viersen zur Vermeidung der Verbreitung von SARS-CoV-2

Desinfektion (c) Bild von Klaus Hausmann auf Pixabay
Datum:
Do. 25. Feb. 2021
Von:
Elisabeth Brack

Das allgemeine Hygienekonzept in der Beratungsstelle setzt voraus, dass der Gesundheitsschutz sowohl der Besuchenden als auch der Beschäftigten höchste Priorität hat und jederzeit den gesetzlichen Anforderungen genügt.

1. Allgemeines

Die Besuchenden der Beratungsstelle werden vorab auf der Internetseite, beim Besuch zudem durch Ansprache und entsprechende schriftliche Hinweise und Aushänge auf notwendige Verhaltensweisen (Händedesinfektion, das Tragen von medizinischen oder FFP-2-Masken etc.) hingewiesen.

Die allgemeinen AHA+L-Regeln (mindestens 1,50 m Abstand zueinander, Beachtung notwendiger Hygienemaßnahmen, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften) gelten auch in der Beratungsstelle. Die notwendigen Masken für die Beschäftigten werden zur Verfügung gestellt. Direkter körperlicher Kontakt – wie Händeschütteln – ist derzeit nicht möglich.

Im Eingangsbereich der Beratungsstelle und in der Sanitätsanlage stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. In der Sanitätsanlage sind Seifenspender, Desinfektionsmittel und Papier-Einmalhandtücher verfügbar. Hinweise auf sachgerechte Handhygiene sowie allgemeine Hinweise zum Verhalten im Rahmen der Corona-Maßnahmen sind sichtbar angebracht.

Die Beratungsstelle wird einmal wöchentlich gereinigt.

Die Räumlichkeiten werden regelmäßig und nach Bedarf mit weit geöffneten Fenstern gründlich gelüftet; eine Kipp-Stellung der Fenster gilt nicht als Lüften. Alle Beschäftigten sind für die Desinfektion ihres direkten Arbeitsplatzes (z.B. Schreibtische, Telefon, Computer) nach Bedarf selbst verantwortlich. Türklinken und Fenstergriffe werden nach Bedarf ebenfalls desinfiziert.

Sitzgelegenheiten werden so positioniert, dass ein Sicherheitsabstand von 1,50 m gewährleistet ist bzw. eine Plexiglas-Scheibe zwischen den Anwesenden steht.

Am Arbeitsplatz muss keine Maske getragen werden, sofern sich nur eine Person im Büro aufhält bzw. eine Plexiglas-Scheibe die Anwesenden voneinander abschirmt. Bei Pausen der Beschäftigten ist der Aufenthalt in den Räumen der Beratungsstelle nur bei Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,50 m erlaubt.

Die Beschäftigten werden von ihren Vorgesetzten über das Hygienekonzept ausführlich unterrichtet und anlässlich notwendiger Änderungen jederzeit informiert. Den Beschäftigten wird je ein Exemplar dieses Hygienekonzeptes ausgehändigt; ein weiteres wird gut sichtbar in der Beratungsstelle angebracht.

2. Eintritt in die Beratungsstelle

Bei jedem Betreten der Beratungsstelle müssen die Hände gründlich gewaschen oder desinfiziert werden, auch nach Abwesenheit in einer Pause, nach einem Außentermin oder einer Besorgung für die Beratungsstelle. Nach Rauchpause sind grundsätzlich die Hände gründlich zu waschen; eine Desinfektion der Hände genügt nicht. Rauchen ist nur außerhalb des Büros gestattet, wobei der vorhandene Aschenbecher benutzt werden muss. Während einer Rauchpause dürfen die angrenzenden Fenster nicht geöffnet sein.

Alle Besuchenden müssen, auch bei einem kurzen Besuch, ihre vollständigen Kontaktdaten zur Rückverfolgbarkeit im Rahmen der Corona-Schutzverordnung in entsprechende Datenblätter eintragen, die nach vier Wochen ohne Rückmeldung durch das Gesundheitsamt datensicher vernichtet werden. 

Auf Wunsch wird den Besuchenden das vollständige Hygienekonzept ausgehändigt.

3. Beginn des Beratungsgesprächs

Erforderliches Schreibgerät wird den Besuchenden in Form von Kugelschreibern zur Verfügung gestellt.

Im direkten Kontakt zwischen Beschäftigten und Besuchenden muss bis zum Erreichen einer Trennung durch die Plexiglas-Scheibe von allen Beteiligten eine medizinische bzw. FFP2-Maske getragen werden. Durch die Plexiglas-Scheibe abgeschirmt, können die Beteiligten die Masken absetzen. Wenn eine Person sich durch den Raum bewegt, etwa zum Kopieren o.ä., müssen die Masken wieder aufgesetzt werden.

4. Nach dem Beratungsgespräch

Von Besuchenden benutzte Stifte werden ihnen im Anschluss an die Beratung geschenkt; andernfalls werden die benutzten Stifte, die einen Papiergriff haben, entsorgt. Sollten andere Stifte der Beratungsstelle benutzt worden sein, werden sie im Anschluss desinfiziert. Eigene Stifte der Besuchenden bleiben hiervon unberührt.

Die Schreibtische der Besuchenden werden nach Ende des Beratungsgesprächs desinfiziert.

Der Vorstand
Initiative gegen Arbeitslosigkeit
der Region Kempen-Viersen e.V.

Viersen, 25.02.2021