Gute Nachrichten für Familien mit wenig Geld. Jobcenter und Sozialamt müssen die Kosten für Schulbücher übernehmen

Schulbücher (c) Tim Reckmann  / pixelio.de
Datum:
Mi. 4. Aug. 2021
Von:
ALZ Viersen

Das Arbeitslosenzentrum Viersen informiert: Gute Nachrichten für Familien mit wenig Geld. Jobcenter und Sozialamt müssen die Kosten für Schulbücher übernehmen

Die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern sind nicht in den BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe; "Schulgeld", das zum 01.08.21 ausgezahlt wurde) enthalten, sondern sind neuerdings als Mehrbedarf vom Jobcenter und für Beziehende von Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung vom Sozialamt zu übernehmen.

Erforderlich sind ein Nachweis von der Schule über die Bücher, die gekauft werden müssen, und eine Quittung über den Kauf der Schulbücher.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, diese Kosten auch nachträglich für 2020 geltend zu machen. Hierbei hilft das Arbeitslosenzentrum Viersen an den Standorten Viersen, Nettetal und Kempen gerne weiter.

Obwohl Lehrmittelfreiheit besteht, ist von den Eltern ein Eigenanteil bei der Anschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften zu leisten. Bereits 2019 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass das Jobcenter diesen Eigenanteil zu übernehmen hat. Anfang 2021 wurden das SGB II geändert; diese Kosten sind nun als Mehrbedarf zu übernehmen.