Eigenanteile bei Schulbüchern sind vom Jobcenter zu übernehmen

Gemäss § 96 SchulG NRW ist ein Eigenanteil durch die Eltern zu übernehmen.

Schulbücher
Datum:
Do. 25. Juli 2019
Von:
ALZ Viersen

Das BSG hat mit Urteil vom 08.05.2019 entschieden, dass das Jobcenter den Eigenanteil nach § 21 Abs. 6 SGB II  zu übernehmen hat, wenn im jeweiligen Bundesland keine Lehrmittelfreiheit besteht (BSG – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18).

Mittlerweile hat auch das Sozialgericht Köln (S 40 AS 352/19 – 29.05.2019) in diesem Sinn entschieden.

Sollten Sie einen Eigenanteil zahlen müssen und Bezieher von ALG II sein, stellen Sie bitte unverzüglich einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Jobcenter.

Bei der Antragstellung sind wir Ihnen behilflich.