Im Kreis Viersen häufen sich Berichte von Ratsuchenden, die bei Behörden auf eine neue Hürde stoßen: Anträge sollen ausschließlich online gestellt werden. Wer persönlich erscheint oder Unterlagen in Papierform abgeben möchte, wird teilweise abgewiesen. Für die Initiative gegen Arbeitslosigkeit im Kreis Viersen ist das ein alarmierender Trend – und ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.
Die Rechtslage lässt keinen Interpretationsspielraum. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, Anträge in jeder geeigneten Form entgegenzunehmen: schriftlich, mündlich, telefonisch oder zur Niederschrift. Online‑Portale sind ein zusätzliches Angebot, aber keine zwingende Voraussetzung. Wenn dennoch ausschließlich digitale Wege akzeptiert werden, geraten Menschen ohne Internetzugang oder ohne digitale Kompetenzen in eine Situation, in der sie ihre Ansprüche kaum noch wahrnehmen können.
Die Folgen dieser Praxis treffen vor allem jene, die ohnehin mit Einschränkungen leben. Ältere Menschen, Personen mit Behinderung, Menschen mit geringen Sprachkenntnissen oder Bürgerinnen und Bürger ohne technische Ausstattung stehen plötzlich vor verschlossenen Türen. Für sie bedeutet die erzwungene Digitalisierung nicht Vereinfachung, sondern Ausschluss. Versäumte Fristen oder verzögerte Leistungsbewilligungen können existenzielle Auswirkungen haben.
Die Initiative gegen Arbeitslosigkeit spricht von einer neuen Form der strukturellen Ausgrenzung. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen von grundlegenden Leistungen abgeschnitten werden. Vielmehr müsse sie barrierefrei gestaltet sein und den Zugang erleichtern – nicht erschweren.
Im ALZ Viersen zeigt sich täglich, wie groß die Verunsicherung unter den Ratsuchenden ist. Viele Menschen kommen mit dem Gefühl, an der digitalen Schwelle zu scheitern. Dabei geht es nicht um Ablehnung moderner Technik, sondern um die Frage, ob staatliche Stellen ihrer Verantwortung gerecht werden, allen Bürgerinnen und Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Das ALZ unterstützt Betroffene beim Ausfüllen von Formularen – online wie offline –, begleitet sie zu Behörden und klärt über ihre Rechte auf. Gleichzeitig weist die Einrichtung darauf hin, dass Verwaltungspraxis nicht an gesetzlichen Vorgaben vorbeigehen darf. Eine moderne Verwaltung darf digital sein, aber sie darf nicht ausschließlich digital funktionieren.