Liebe St. Huberter!
Die Initiative gegen Arbeitslosigkeit in der Region Kempen-Viersen e.V. wurde vom Katholikenrat unserer Region Mitte der 80er Jahre gegründet und bietet seit über 35 Jahren Beratung für Menschen an, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind.
Durch die Fördermittel des Solidaritätsfonds des Bistums Aachen konnte in Viersen über Jahrzehnte eine Erwerbslosenberatungsstelle betrieben werden.
Somit stellt die Beratungsstelle auch eine wichtige caritative Aufgabe der Kirche im Bistum Aachen dar, weil sie Menschen in oft prekären Lebenssituationen eine Anlaufstelle bietet. Das ist dem 1. Vorsitzenden der Initiative, Matthias Totten, der als Diakon in Hüls und Krefeld tätig ist, besonders wichtig. Kirche kann hier ihrem diakonischen Auftrag gerecht werden und Werkzeug der tätigen Nächstenliebe sein. Dabei ist das Angebot nicht religions- oder konfessionsgebunden.
Im Jahr 2015 konnte die Initiative gegen Arbeitslosigkeit durch Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond einen zweiten Berater einstellen und das Arbeitslosenzentrum Viersen gründen mit vielfältigen Angeboten für Menschen in Erwerbslosigkeit oder prekärer Beschäftigung,
Durch eine Erweiterung dieser Fördermittel konnte Anfang 2021 eine zusätzliche halbe Beraterstelle generiert werden und der Vorstand der Initiative hatte daraufhin überlegt dezentral im Kreisgebiet zwei weitere Beratungsstellen einzurichten. Hierzu wurde Pfarrer Dr. Eicker angefragt, ob es im Bereich von Kempen eine Räumlichkeit gäbe, die zur Beratung genutzt werden könne, woraufhin ein Kontakt zur Pfarrei St. Hubertus hergestellt wurde.
Schnell waren sich der Kirchenvorstand von St. Hubertus, Pfarrer Dr. Eicker und der Vorstand der Initiative gegen Arbeitslosigkeit einig, dass mit dem Sitzungssaal direkt angrenzend an das Pfarrhaus von St. Hubertus ein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt und die Beratung an zwei Wochentagen dort stattfinden könne. Eine Bereicherung auch für die diakonische Arbeit in der Pfarrei.
„Beratungsstelle Arbeit“ nennt sich die Einrichtung nun, nach neuester Vorgabe der Förderkriterien. Hier finden Menschen, die arbeitslos oder vom Verlust ihrer Arbeit bedroht sind, ebenso Unterstützung wie von Arbeitsausbeutung und unangemessener Behandlung am Arbeitsplatz Betroffene, die also z.B. unter demütigender Ansprache, Unterwanderung des gesetzlichen Mindestlohns oder Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zu leiden haben oder darunter, dass im Krankheitsfall kein Lohn gezahlt wird.
Das Angebot ist breit gefächert und reicht von fachlicher Hilfe zu Qualifizierung und Beschäftigung über Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen, einschließlich der Suche nach passender rechtsanwaltlicher Unterstützung, über Schulungen bis zur Unterstützung bei der Kommunikation mit Institutionen, Behörden etc.
Durch die Zusammenarbeit mit Sprachmittlungsdiensten wird eine mehrsprachige Beratung gewährleistet. Nähere Informationen unter Tel. 02162 817 14 55 und http://www.alzviersen.de/ .