Die Stadt Viersen stellt 3.000 Freikarten für NEW-Bäder aus Mittel aus dem Stärkungspakt NRW für Menschen mit einem Viersen-Pass, oder die darauf Anspruch haben, bereit. Einen Anspruch auf einen Viersen-Pass haben Kinder und Jugendliche aus Viersener Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern.
Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII oder Asylbewerberleistungen beziehen, sofern sie in Viersen leben. Die Karten können ab Montag, 31.07.2023, im Dülkenbüro, Lange Straße 32, oder im Städtischen Quartiersbüro Treffpunkt Mitte, Lindenstraße 7, gegen Vorlage des Viersen-Passes oder eines entsprechenden Bewilligungsbescheid (SGB II, XII) abgeholt werden. Wer Bürgergeld bezieht, erhält die Karten auch im Kundenbüro des JobCenters, Am Schluff 18, zu den gewohnten Öffnungszeiten. Auch im Sozialamt im Rathaus Bahnhofstraße sind die Karten an Werktagen von 9 bis 11 Uhr gegen entsprechenden Nachweis erhältlich.